Seculine® Vario

Pluspunkte:

  • 1. Anschlageinrichtung mit bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt
  • überfahrbarer / nicht überfahrbarer Anseilschutz aus Edelstahl
  • wahlweise auch als Einzelanschlagpunkt oder mit Secu-Seil zwischen den Stützen
  • Montage erfolgt komplett durch den Verarbeiter
  • geprüft und zertifiziert nach DIN EN 795, CE 0158, Prüfnummer ZB 07/48
  • für Untergründe wie: Beton, Stahl, Holz und Stahl-Trapezblech

Kurz beschrieben

Technische Beschreibung:

Das System besteht aus Edelstahlstützen mit innenliegender Dämmung inkl. Befestigungszubehör zur variablen Verwendung.

als stationäre Anschlagkonstruktion mit Edelstahlseil sowie überfahrbaren Zwischen- und Eckhalterungen (siehe Zubehörliste)

stationäre Anschlagkonstruktion mit Edelstahlseil nicht überfahrbar mit Edelstahlösen (siehe Zubehörliste)

temporäre Anschlagkonstruktion mit Secu-Seilen (siehe Zubehörliste)

Einzelanschlagpunkt

Bei Punkt 3 der Verwendung ist Blitzschutz nach DIN 57185 wegen der geringen Bauhöhe über Dach nicht erforderlich. Bei Punkt 1 und Punkt 2 der Verwendung ist Blitzschutz aufgrund der Gesamtlänge der Systeme erforderlich! Geprüfte Bauhöhen bis 700 mm, bei der Verwendung als Einzelanschlagpunkt bis 800 mm. Bei der Montage auf Stahl-Trapezblech generell bis 600 mm!

 

Prüfungen:

Das Seculine® Vario System hat die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Instituts für Bautechnik in Berlin (DIBt) für die Verankerung inkl. den Stützen auf unterschiedlichen Untergründen (Beton, Stahl, Holz und Stahltrapezblechen) und wurde entsprechend der DIN EN 795 von der DEKRA EXAM GmbH, Bochum (Kennziffer 0158) Baumuster geprüft. EG-Baumusteprüfbescheinigung Nr. ZB 07/48. Die EGQualitätssicherung erfolgt nach 89/686/EWG, Artikel 11, Abschnitt A.

Sicherheitszertifikat:

Im Sicherheitszertifikat werden objektspezifische Angaben, die bauaufsichtliche Zulassung des DIBt, die EG-Baumusterprüfbescheinigung und die EG-Qualitätsicherung sowie die bauaufsichtliche Dübelzulassung des DIBt zu Ihrer persönlichen Sicherheit bestätigt. Weiterhin wird die EG-Konformitätserklärung übergeben.

Gesetze und Vorschriften

Unfallverhütungsvorschrift:

"Bauarbeiten" (BGV, C22), Teil II, §12. Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen von Personen verhindern. Seit dem 01.04.1993 bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe.

DIN 4426:

"Sicherheitseinrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen-Absturzsicherungen"

Die Flachdachrichtlinien:

Weisen auf die Erfordernisse von Absturzsicherungen hin.

Bei Dübel-Verbindungen:

Nur Dübel mit bauaufsichtlicher Zulassung des Instituts für Bautechnik in Berlin sind anzuwenden. Der Hersteller hat den Nachweis auf Anforderung zu bestätigen.

Referenzen

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